Unterlagen

Erforderliche Immobilienbewertung Unterlagen: Komplette Checkliste

Ein fundiertes Immobiliengutachten steht und fällt mit der Qualität der zugrundeliegenden Daten. Je vollständiger und aussagekräftiger die Unterlagen für die Immobilienbewertung sind, desto präziser und rechtssicherer kann der Verkehrswert ermittelt werden. Als zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) haben wir Ihnen hier eine übersichtliche Checkliste zusammengestellt – sortiert nach Gutachtenart und Immobilientyp. So wissen Sie genau, welche Dokumente Sie für Ihr Vorhaben in Magdeburg und Sachsen-Anhalt benötigen.

Diese Basis-Unterlagen benötigen wir für jedes Gutachten

Unabhängig davon, ob Sie ein Kurzgutachten, ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten, ein Restnutzungsdauergutachten oder ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung benötigen, bilden folgende Dokumente die Grundlage jeder Immobilienbewertung:

  1. Ansprechpartner für die Objektbesichtigung Ein benannter Ansprechpartner, der uns vor Ort Zugang zur Immobilie gewährt und Rückfragen beantworten kann.
  2. Aktueller Grundbuchauszug Ein nicht älterer Grundbuchauszug mit Bestandsverzeichnis, Abteilung I (Eigentümer) und Abteilung II (Lasten und Beschränkungen). Sie erhalten diesen beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Wichtig: Bei Eintragungen in Abteilung II (z.B. Nießbrauch, Wegerechte, Wohnungsrechte) benötigen wir zusätzlich die dazugehörigen Verträge.
  3. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis Dieser Auszug informiert über öffentliche Baurechte und -pflichten, die nicht im Grundbuch stehen. Erhältlich beim zuständigen Bauamt.
  4. Auskunft aus dem Altlastenkataster Eine Bestätigung, ob das Grundstück mit umweltbelastenden Altlasten belegt ist. Diese Auskunft erhalten Sie beim Umweltamt.
  5. Nachweis über Erschließungskosten und Kommunalabgaben Eine Bescheinigung der Gemeinde, ob noch offene Erschließungskosten oder Kommunalabgaben (z.B. Straßenausbaubeiträge) bestehen.
  6. Denkmalauskunft Informationen darüber, ob die Immobilie ganz oder teilweise unter Denkmalschutz steht – dies hat erheblichen Einfluss auf den Verkehrswert.
  7. Bauunterlagen Maßstäbliche Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Baubeschreibung, Flächenberechnungen (Wohnfläche nach WoFlV, Nutzfläche nach DIN 277 oder Brutto-Grundfläche) und der aktuelle Energieausweis.

Zusätzliche Unterlagen je nach Gutachtenart und Immobilientyp

Je nach Art Ihres Gutachtens und Ihrer Immobilie benötigen wir darüber hinaus spezifische Dokumente:

Für Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten

Bei vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien benötigen wir Miet- und Pachtverträge mit Angaben zu Laufzeiten, Miethöhen, Indexierungen und Sondervereinbarungen sowie Mietaufstellungen der letzten drei Jahre. Hinweis zum Datenschutz: Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, sensible Personendaten der Mieter zu schwärzen. Wir benötigen nur die wirtschaftlichen Kenndaten.

Bei Erbbaurechten benötigen wir den Erbbaurechtsvertrag, einen Nachweis über den aktuellen Erbbauzins und die letzte Erhöhung sowie die Restlaufzeit des Erbbaurechts.

Bei Wohnungs- und Teileigentum (Eigentümergemeinschaften) benötigen wir die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Protokolle der letzten drei bis vier Eigentümerversammlungen, den aktuellen Wirtschaftsplan, einen Nachweis über die Höhe der Instandhaltungsrücklage sowie Name und Anschrift der Hausverwaltung.

Bei Managementimmobilien (Pflegeheime, Hotels, Freizeitimmobilien) benötigen wir betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten drei Jahre, Auslastungs- und Belegungsquoten, Pacht- oder Managementverträge und Investitionsplanungen.

Für Restnutzungsdauergutachten

Zusätzlich zu den Basis-Unterlagen benötigen wir für ein Restnutzungsdauergutachten detaillierte Informationen zum baulichen Zustand: Nachweise über durchgeführte Modernisierungen und Sanierungen mit Kostenangaben, Dokumentation eventueller Bauschäden oder Mängel, Informationen zur Bauweise und verwendeten Materialien sowie Nachweise über Instandhaltungsrückstände. Fotos des aktuellen Zustands (innen und außen) sind ebenfalls hilfreich.

Für Gutachten zur Kaufpreisaufteilung

Für ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung benötigen wir zusätzlich den notariellen Kaufvertrag mit der vereinbarten Kaufpreisaufteilung (falls vorhanden), Informationen zur Historie der Immobilie (Vorkaufsfälle, frühere Kaufpreise) sowie Nachweise über besondere Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer (z.B. Mitübernahme von Inventar, Ablösesummen).

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung

Sie sind unsicher, welche Unterlagen für Ihre konkrete Immobilie in Magdeburg oder Sachsen-Anhalt erforderlich sind? Oder Ihnen fehlen wichtige Dokumente? Kein Problem – wir helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung und Beschaffung. In einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch klären wir, was Sie bereits haben und was wir für Sie anfordern können.

Unterlagen prüfen lassen? Wir sind für Sie da.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir helfen Ihnen, die benötigten Dokumente zusammenzustellen und erstellen Ihnen anschließend ein transparentes Festpreisangebot für Ihr Gutachten.

FAQ: Häufige Fragen Immobilienbewertung Unterlagen.

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu den erforderlichen Unterlagen . Sollten Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden oder Sie weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie individuell und unverbindlich.

Kein Grund zur Sorge. In der Praxis liegt nicht immer jedes Dokument vollständig vor. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Beschaffung fehlender Unterlagen – etwa durch Anfragen bei Behörden, Grundbuchämtern oder Hausverwaltungen. Sprechen Sie uns einfach an.

Der Grundbuchauszug sollte idealerweise nicht älter als drei Monate sein. Der Energieausweis darf maximal 10 Jahre alt sein. Bei allen anderen Dokumenten gilt: Je aktueller, desto besser – insbesondere Mietverträge und Wirtschaftspläne sollten den aktuellen Stand widerspiegeln.

Ja, wir bevorzugen sogar die digitale Einreichung per E-Mail oder über unser sicheres Upload-Portal. So können wir schneller mit der Immobilienbewertung beginnen. Originale reichen bei Bedarf später nach.

Selbstverständlich. Alle Dokumente werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die Erstellung Ihres Gutachtens verwendet. Nach Abschluss des Auftrags werden personenbezogene Daten gemäß DSGVO gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

Für ein Kurzgutachten genügt in der Regel die Basis-Dokumentation (Grundbuchauszug, Bauunterlagen, Energieausweis). Umfangreiche Mietverträge oder Wirtschaftsdaten sind hier meist nicht zwingend erforderlich. Im persönlichen Gespräch klären wir, was für Ihren konkreten Fall nötig ist.