Leistungen

Verkehrswertgutachten

Das umfassende Vollgutachten nach § 194 BauGB. Es bietet maximale Rechtssicherheit, ist gerichtsfest und wird von Finanzbehörden anerkannt. Durch eine detaillierte Marktanalyse und fundierte Begründung schaffen wir verbindliche Fakten. Die detaillierte Marktanalyse und fundierte Begründung schaffen verbindliche Fakten für Ihre Immobilie. Das Gutachten bildet eine verlässliche Grundlage bei Erbschafts- und Schenkungssteuer, Scheidungsverfahren, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Betreuungsangelegenheiten. Sie verfügen über ein Dokument, das Behörden und Gerichte anerkennen – das schafft Klarheit und vermeidet langwierige Diskussionen über den Immobilienwert.

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Kurzgutachten

Die schnelle und kostengünstige Alternative zum Vollgutachten. Es basiert auf einer fundierten Ortsbesichtigung und aktuellen Markteinschätzung, verzichtet aber auf den hohen Begründungsaufwand eines Verkehrswertgutachtens.Es stellt eine effiziente Alternative zum Vollgutachten dar, wenn keine gerichtsfeste Dokumentation erforderlich ist.Sie erhalten zeitnah eine professionelle Ersteinschätzung des Immobilienwerts zu einem angemessenen Kostenrahmen. Dies ermöglicht Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für private Verkaufsvorhaben, Kaufpreisprüfungen oder außergerichtliche Einigungen. Das Kurzgutachten bietet sich an, wenn Sie eine seriöse Orientierung benötigen, ohne den Umfang eines Vollgutachtens in Anspruch nehmen zu müssen.

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Gutachten zur Restnutzungsdauer

Die gesetzliche Abschreibungsdauer von Gebäuden entspricht häufig nicht der tatsächlichen Nutzungsdauer. Bei älteren Immobilien oder Gebäuden mit besonderem Instandhaltungsstau kann die tatsächliche Restnutzungsdauer erheblich kürzer sein als die gesetzliche Abschreibungsdauer (AfA). Wir erstellen das erforderliche Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer, das von den Finanzbehörden akzeptiert wird. Durch den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer können Sie die Abschreibungsdauer verkürzen und höhere jährliche AfA-Beträge geltend machen. Das Gutachten bildet die Grundlage für die Anerkennung durch das Finanzamt und ermöglicht Ihnen eine steuerlich vorteilhafte Abschreibungssituation.

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Gutachten zur Kaufpreisaufteilung

Beim Erwerb von Immobilien ist eine sachgerechte Aufteilung des Kaufpreises in den Bodenwert (nicht abschreibbar) und den Gebäudewert (abschreibbar) von zentraler Bedeutung für die steuerliche Behandlung. Wir ermitteln das Wertverhältnis auf Basis aktueller Marktdaten und anerkannter Bewertungsverfahren. Eine fachlich korrekte Kaufpreisaufteilung ermöglicht Ihnen die sachgerechte steuerliche Berücksichtigung der Abschreibungen. Das Gutachten dient als belastbare Grundlage für Ihre Steuererklärung und wird von Finanzbehörden anerkannt. So vermeiden Sie Rückfragen des Finanzamts und schaffen von Beginn an klare Verhältnisse für die steuerliche Behandlung Ihrer Immobilie – insbesondere bei Investitionsobjekten von besonderer Relevanz.

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