Über Uns

Energieeffizienz und Immobilienbewertung aus einer Hand

Unsere Maxime:
Objektivität, Unabhängigkeit und höchste fachliche Sorgfalt.

Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung verpflichte ich mich zu absoluter Neutralität und Weisungsfreiheit. Jede Bewertung erfolgt unparteiisch und ausschließlich auf Grundlage der anerkannten Bewertungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Diskretion und Vertraulichkeit sind dabei selbstverständlich. Unser Anspruch ist es, Ihnen eine fundierte, nachvollziehbare und rechtssichere Bewertung zu liefern, die höchsten fachlichen Standards entspricht.

  • Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
  • zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • zertifizierter Energieberater
  • ehrenamtlicher Gutachter im Gutachterausschuss
  • Mitglied Bundesfachausschuss Sachverständige im IVD
  • Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Immobilienbewertung e.V. (degib)

IQ Zert

Zertifizierter Bau-Sachverständiger für Immobilienbewertung
(akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024)

Ingenieurkammer Mitglied

Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

TÜV Zertifizierung

Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (TÜV)

Qualitätssicherung durch
DIN EN ISO/IEC 17024
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein international anerkanntes Qualitätssicherungssystem.

Mit dieser Zertifizierung wird die Qualität, die Kompetenz und die langjährige Erfahrung als Immobilien-Wertermittler nach außen bestätigt. Die früher nur für Deutschland vorkommende „öffentlich bestellte und vereidigte“ Sachverständigentätigkeit wurde so auf ein international gültiges Level erweitert.

Nach den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17024 müssen zertifizierte Sachverständige ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Dazu müssen vom Sachverständigen erstellte Gutachten und aktuelle Weiterbildungsnachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.

Vergleich öffentliche Bestellung vs. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:

Gemäß neueren Gesetzen (z.B. BewG/ErbStR, InvG, PfandB) und den novellierten Verordnungen (z.B. ZPO) sind die nach der ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen den öffentlich bestellten Sachverständigen gleichgestellt worden (vgl. z.B. Zöller-Greger, ZPO, 28. Auflage, §402, Rdn. 2; OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2010 – 6 U 213/08; LG Magdeburg, Beschluss vom 12.05.2009 – 3 T 247/09; LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).

Die Finanzverwaltung hat mit dem „Gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Dezember 2020″ klargestellt, dass sie an ihrer Auffassung festhält, dass der Steuerpflichtige den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Grundstücken verfügt, erbringen kann. In den gleichlautenden Erlassen wird erläutert, dass das Personen sind, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind.

Deswegen werden meine Gutachten von deutschen Behörden, Gerichten (z.B. Familiengerichte, Zwangsversteigerungsgerichte) und Finanzämtern anerkannt und akzeptiert.